Entsorgung – Materialübersicht
Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Gruppen von Materialien, die jeweils in einem Container gesammelt und dann von uns fachgerecht entsorgt werden können. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Materialien, die in der jeweiligen Gruppe ausgeschlossen sind. Sollten Sie für Ihren Bedarf in der Liste nicht fündig werden, dann kontaktieren Sie uns gerne und wir prüfen, ob wir Ihre Abfälle ebenfalls entsorgen können.
Bauschutt
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, die bei Baumaßnahmen anfallen, z. B.:
- Mauerwerk
- Ziegelsteine
- Reiner Betonabbruch
- Fliesen und Kacheln
- Dachziegel
- Mörtel- und Putzreste
- Waschbecken und Toiletten
Ausgeschlossen sind z. B.:
- Alle flüssigen Abfälle
- Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
- Gas- oder Porenbeton, Leichtbaustoffe
- Metalle z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
- Strohmatten und Drahtwände
- Holz, Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Gips- und Gipskartonplatten
- Styroporplatten oder Teeranhaftungen
- Glas und Glasreste
- Kunstofffolien, Farbeimer und Lackdosen
- Badewannen
Baumischabfall
Baumischabfälle sind ein bei Baumaßnahmen/Räumungen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen als auch nicht mineralischen Stoffen. Dazu gehören:
- Papier, Plastik, Folie, Styropor
- Tapetenreste / Teppiche
- Kabel und Rohre
- Holzreste, Laminat, Holzspäne, Sägespäne
- Gips- und Gipskartonplatten
- Gasbeton (Ytong)
- Metalle wie z. B. Träger, Moniereisen, Heizkörper
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Türen
- Kunststoffe
- Verpackungen
Ausgeschlossen sind z. B.:
- Sonderabfälle
- Dachpappe
- Asbestzement (Eternit)
- Hausmüll
- Autoreifen
- Isolier- und Dämmstoffe
- Farb- und Lackeimer
- Flüssige Stoffe
- Matratzen
- Monitore
Bodenaushub
- Mutterboden
- Sand
- Erde
- Lehm
- Kies
- Steine
Ausgeschlossen ist die Grasnarbe mit der Pflanzschicht !!!
Garten- und Parkabfälle (Grünabfälle)
- Laub
- Grün- und Strauchschnitt
- Äste und Wurzeln
- Rasen
- Sträucher
- Kleinere Bäume
Bitte beachten Sie insbesondere bei Ästen und Wurzeln, Sträuchern und kleinen Bäumen, dass der Durchmesser maximal 20 cm und die Länge maximal 1 m betragen darf. Möglicherweise können Sie Äste oder Wurzeln spalten oder kürzen.
Ausgeschlossen sind z. B.:
- Küchen- und Speiseabfälle
Altholz
- Balken und Bretter
- Furnierholz
- Paletten und Kisten
- Holzkisten
- Schnittreste
- Schaltafeln
- Türen
- Parkett und Bodenbretter
Bitte beachten Sie, dass behandeltes Holz bitte nicht in diesen Container gefüllt werden darf. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.
Ausgeschlossen sind:
- Eisenbahnschwellen
- Druckimprägniertes Holz z. B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
- Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln
Sperrmüll
Sperrige Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in Mülltonnen eingefüllt werden können.
- Möbel (Bettgestelle, Garderoben, Regale)
- Kunstoffgartenmöbel,
- Teppiche / Teppichböden
- Sperriges Kinderspielzeug, Kinderwagen
- Tierkäfige
- Wäschespinnen / Wäscheständer
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Restmüll
- Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacke, Asbest, Dämmmaterial
- Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen
- Elektroaltgeräte und Kühlschränke
- Sperrmüll aus Gewerbebetrieben
- Kleinteile, die in Kartons oder Säcke verpackt sind
- Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott
- Altreifen
- Gartenabfälle
- Verpackungen mit dem grünen Punkt
- Bauschutt (Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen
- Heizkörper
- Fenster
- Holzelemente aus dem Außenbereich (Gartenzaun, Terrassendielen, Gartenhaus)